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Rettungsgasse ab Jänner 2012

Schnellere Zufahrt der Einsatzkräfte erhöht Überlebenschancen
Ab 1. Jänner 2012 ist es soweit: Bei Staubildung ist die Rettungsgasse auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen Pflicht. Damit kommt der Gesetzgeber einem langjährigen Wunsch der "ASFINAG" und der Einsatzorganisationen nach. Die Rettungsgasse sichert im Ernstfall schnelle Hilfe und erhöft somit die Überlebenschancen für verunfallte Personen.

Was ist eine Rettungsgasse?

Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen. Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren soweit wie möglich nach rechts.
Idealerweise bilden Personenkraftwagen, Motorräder, Lastkraftwagen oder Busse Kolonnen, stehen parallel zur Fahrtrichtung und halten ausreichend Sicherheitsabstand, auch zum vorderen Fahrzeug.
So entsteht die sogenannte Rettungsgasse, die ausschließlich von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf. Achtung: Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden.

 

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