Willkommen auf der Sicherheits-Homepage der Gemeinde Dellach! Hier finden Sie wichtige Informationen für Ihre Sicherheit, aktuelle Tipps zur Unfallverhütung und Gemeindeberichte. Zusätzliche Beiträge und Artikel haben wir unter "Sicherheit von A-Z" für Sie vorbereitet.

Aktuelles

Silvester-Kracher

  • FeuerwerkSIZ ©
Jedes neue Jahr wird traditionell mit einem schönem Feuerwerk und lauten Böllern eingeläutet. Punkt Mitternacht schießen zahlreiche Raketen in den Nachthimmel. Doch bei Silvester Krachern sollten Sie einige Punkte beachten.

Wer also zu Silvester Raketen hochsteigen lassen und Feuerwerkskörper zünden will, sollte eine Reihe von Sicherheitstipps des Zivilschutzverbandes unbedingt beachten:

Beachten Sie die Kategorie des Feuerwerks: 

  • Kategorie F1: ab dem 12. Lebensjahr, Feuerwerkskörper die eine geringe Gefahr darstellen. z.B.: Wunderkerzen, Tischfeuerwerk
  • Kategorie F2: ab dem 16. Lebensjahr, Feuerwerkskörper die eine geringe Gefahr darstellen und eine Verwendung im Freien erfordern. z.B.: Knallkörper, Raketen, Fontänen
  • Kategorie F3: ab dem 18. Lebensjahr und nur mit entsprechender Sachkunde verwenden, Feuerwerkskörper die eine mittlere Gefahr darstellen, Verwendung nur in weiten, offenen Bereichen im Freien, der Lärmpegel gefährdet die menschliche Gesundheit nicht. z.B.: Kallkörper, Raketen, Fontänen wie F2, allerdings höhere Explosionsmengen
  • Kategorie F4: ab dem 18. Lebensjahr und nur mit entsprechenden Fachkenntnissen verwenden, Feuerwerkskörper die eine große Gefahr darstellen. z.B.: Profifeuerwerke

Die gesetzlichen Auflagen für die Verwendung von Knallkörpern und Leuchtraketen sowie deren Verwendungsbeschränkung in Wohngebieten und in der Nähe von Krankenhäusern und Altersheimen beachten. Raketen möglichst nicht in der Nähe von Hochhäusern verwenden. 

Man sollte sich schon beim Kauf über die Handhabung und den Effekt der einzelnen Feuerwerkskörper beraten lassen. Unbedingt Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise beachten! 

Feuerwerkskörper nicht selbst herstellen: Man sollte auf keinen Fall Eigenkreationen basteln. Das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern zu einem „Superding“ kann zu gefährlichen Situationen führen. Daher Feuerwerkskörper nicht zusammenbündeln oder gemeinsam zünden.

Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Öfen, Heizkörpern oder Taschen von Kleidungsstücken aufbewahren.

Nie in geschlossenen Räumen mit Knallern oder Raketen hantieren. Zum Abfeuern einen Platz draussen abseits der Menschenmenge suchen. Nie auf andere zielen! 

Feuerwerkskörper nicht vom Balkon zünden oder hinunterwerfen. Knallkörper müssen nach dem Anzünden weggeworfen werden, in sichere Entfernung von anderen Personen! 

Kleine Raketen sollten aus gut verankerten Flaschen, grössere nur aus Abschussstäben- oder rohren senkrecht nach oben gestartet werden. Windrichtung beachten!

Bei grosser Trockenheit kein Feuerwerk in der Nähe von Wäldern, Wiesen oder Getreidefeldern abbrennen.

Beim Anzünden: Bewegungsrichtung des Streichholzes vom Körper weg. 

Nach dem Anzünden: Sicherheitsabstand einnehmen, nicht in den Händen halten. 

Bei Versagen: Nicht nachkontrollieren oder sofort nachzünden, sondern längere Zeit abwarten, besser mit Wasser übergießen, um unkontrollierte Zündung zu verhindern und damit sie nicht in die Hände von Kindern fallen. 

Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hand von Kindern. Sie unterschätzen die Gefahr und gefährden sich und andere. Kinder beim Neujahrsspaziergang eindringlich vor Blindgängern warnen! 

Feuerwerkskörper an einem kühlen und trockenen Ort lagern. Dafür sorgen, dass Kinder keinen Zugriff auf das Feuerwerk haben. Feuerwerkskörper nicht in Taschen von Kleidungsstücken aufbewahren. 

Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen. 

Einen klaren Kopf bewahren und keinen Alkohol trinken, wenn man selbst „böllern“ will! 

Man sollte zu seiner eigenen Sicherheit Betrunkenen aus dem Weg gehen, die rücksichtslos Raketen feuern oder mit Knallern werfen!

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