Schutzräume und Sicherheitswohnung

Atom/Nuklear/AKW/GAU

Das bisherige Schutzkonzept wurde Anfang der 60er Jahre für das Ziel entwickelt, Schutzräume für die Bevölkerung zu errichten, die vor den Auswirkungen von Kriegshandlungen, in deren Verlauf auch Kernwaffen zum Einsatz kommen können, schützen. Durch die bei einem zivilen Störfall stark reduzierten Belastungen und verschobenen Relationen verliert dieser unmittelbare Schutz weitgehend an Bedeutung, während das Bestreben, einen Störfall ohne starke Beeinträchtigung des natürlichen Lebenslaufes zu überdauern, in den Vordergrund tritt.

Wird "nur" ein Störfall in einem grenznahen Kernkraftwerk als Bedrohung gesehen, so wird auch eine Reduzierung des baulichen Aufwandes (Teilschutz, Sicherheitswohnung) möglich. Das soll aber nicht heißen, daß die bisher errichteten Schutzräume schlecht oder gar falsch sind. Sie sind natürlich auch als Sicherheitsraum bestens geeignet, da ihr Schutzumfang auch bei einem extremen Kernkraftwerksunfall über dem Schutzumfang, den die Sicherheitswohnung bieten kann, liegt. Konkret werden drei Schutzmöglichkeiten unterschieden:
Sicherheitswohnung ohne eingebauten Filter
Sicherheitswohnung mit eingebautem Filter
Grundschutzraum

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