Hochwasservorsorge

Hochwasser/ Flut/ Naturkatastrophe/ Unwetter

Hochwässer sind eine Folge meteorologischer Ereignisse. Sie sind Teil des Wasserkreislaufes und haben eine natürliche Ursache. Die Lage Österreichs im Alpenbogen mit der mitteleuropäischen Klimasituation bedingt, dass jederzeit extreme Niederschlagsereignisse mit entsprechenden Hochwasserabflüssen auftreten können. Heftige Unwetter können auch Gebiete verwüsten, wo mit Hochwasser nicht gerechnet wird. Ohne Hochwasserschutz wäre Österreich in der heutigen Weise nicht besiedelbar. Die moderne Schutzwasserwirtschaft ist bemüht, bestehende hochwertige Nutzungsstrukturen wie Siedlungen, Gewerbe- und Industriegebiete, wichtige Verkehrsverbindungen und infrastrukturelle Einrichtungen durch aktive Maßnahmen wie Errichtung von Hochwasserrückhaltebecken, Hochwasserdämmen und Grundwasserregulierungen wirksam zu schützen. Trotz dieser Bemühungen ist ein vollkommener Schutz vor Hochwassergefahren nicht möglich. Daher soll jeder durch geeignete Selbstschutzmaßnahmen versuchen den möglichen Schaden so gering als möglich zu halten.

Technischer Hochwasserschutz durch Regulierungen, Dämme, Mauern oder Hochwasserrückhaltebecken kann die Nutzungsbedingungen in der Nähe von Gewässern nur verbessern, die Hochwassergefahr als solche aber nicht beseitigen.

Die weitergehende Hochwasservorsorge muss daher als Einzelstrategien umfassen:

- Die "Flächenvorsorge" mit dem Ziel, möglichst kein Bauland in überschwemmungsgefährdeten Gebieten auszuweisen.

- Die "Bauvorsorge", die durch angepasste Bauweisen und Nutzungen mögliche Überflutungen schadlos überstehen lässt.

- Die "Verhaltensvorsorge", die vor einem Hochwasser warnt und diese Warnung vor Ort in konkretes Handeln umsetzt

- Die "Risikovorsorge", die finanzielle Vorsorge trifft für den Fall, dass trotz aller vorgenannten Strategien ein Hochwasserschaden eintritt.

Eine wirksame Hochwasservorsorge kann nur durch staatliche und private Maßnahmen erreicht werden.

Daher sollte jeder Eigentümer von Gebäuden in hochwassergefährdeten Gebieten sowie jeder Bauherr von Objekten in Restrisikogebieten prüfen, inwieweit durch nachträgliche Adaptierung bestehender Gebäude ein entsprechender Hochwasserschutz in Eigenvorsorge realisiert werden kann. Ebenso sollte in die Planung der Bauwerke ein entsprechendes Problembewusstsein zur vorbeugenden Vermeidung von Schäden einfließen.

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