Strahlenalarm: Schutzmaßnahmen der Behörden

Atom/ Nuklear/ AKW/ Gau

Schutzmaßnahmen der Behörden bei Strahlenalarm

Die Behörden ergreifen im Fall eines Strahlenalarms umfangreiche Maßnahmen, um die Gesamtbelastung der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Auch wenn bei benachbarten Kernkraftwerksunfällen die radioaktive Belastung Österreichs höher als durch den Reaktorunfall von Tschernobyl sein kann, so hat dieser Katastrophenfall dennoch gezeigt, daß ein wesentlicher Teil der Strahlenbelastung über die Nahrungsmittel erfolgen kann. Wegen der lang andauernden Belastung durch kontaminierte Lebensmittel sind behördliche Maßnahmen besonders wichtig, da durch persönliche Vorratshaltung lediglich kurzfristige Versorgungsengpässe überbrückt werden können.
Zu den wichtigsten behördlichen Vorkehrungen und Empfehlungen zählen:
- Permanente Überwachung Österreichs durch das Strahlenfrühwarnsystem
- Laufende Strahlenüberwachung von Lebensmitteln
- Verstärkte Lebensmittelkontrollen im Anlaßfall
- Vorwarnung und gegebenenfalls Kontrolle von gefährdeten Wasserversorgungsanlagen,
- Verzicht auf Zisternenwasser
- Aufforderung zum Konsumverzicht für bestimmte Nahrungsmittel
- Verkaufsverbot für bestimmte Lebensmittel
- Ernteverbot für Gemüse und Obst
- Auswahl von Frischmilch für Konsumzwecke und zur Herstellung von Milchprodukten
- Maßnahmen bei der Nahrungsmittelproduktion
- Fütterungsmaßnahmen bei Schlachttieren und Milchvieh (z.B. Weideverbot für Milchkühe, Verbringung von Nutztieren in Stallungen, Verwendung von gering belastetem Futter)
- Laufende Empfehlungen an die Bevölkerung zur Verminderung der Strahlenbelastung wie Vermeidung von Staubkontakt, besondere Hygiene, Waschen von Obst und Gemüse
- Regelungen für die Klärschlammbeseitigung und die Behandlung kontaminierter Luftfilter
- Einführung von Grenzwerten für Nahrungsmittel, insbesondere für Baby- und Kindernahrung

Grenzwerte stellen keine Grenze zwischen "gefahrlos" und "gefährlich" dar, sie sollen aber das Anwachsen der gesamten Strahlenbelastung über ein bestimmtes Ausmaß verhindern. So ist das ausnahmsweise Verspeisen eines liebgewonnenen, aber die Grenzwerte übersteigenden Pilzgerichtes durchaus tolerierbar, soferne Sie Ihren restlichen Speiseplan auf die behördlichen Empfehlungen abgestimmt haben.

Schutz und Sicherungsmaßnahmen machen eine großräumige Verstrahlung nicht ungeschehen, sie können jedoch mögliche Folgen bzw. negative Auswirkungen auf uns Menschen beträchtlich verringern!

Die Koordination der Schutzmaßnahmen erfolgt in Krisenfällen größeren Ausmaßes durch das Staatliche Krisenmanagement, das im Jahr 1986 nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl durch einen Beschluß der Bundesregierung eingerichtet wurde. In diesem Krisenmanagement ist als Krisenstab auf Bundesebene ein Koordinationsausschuß eingerichtet, dem Experten aus Verwaltung, Wissenschaft, den gesetzlichen Interessensvertretungen und den Medien angehören. Dieses Team von Experten berät die Bundesregierung, stellt den Informationsaustausch zwischen den Verwaltungsstellen sicher, koordiniert kurzfristig erforderliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr und sorgt längerfristig für ein koordiniertes Vorgehen auf allen Ebenen der Verwaltung.
Durch Alarmpläne ist dafür vorgesorgt, daß dieses Expertenteam rasch zusammentreten kann und die für seine Arbeit erforderliche Infrastruktur zur Verfügung hat.

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