Internet Abzocke

Tagtäglich werden immer mehr Internetbenutzer mit vermeintlichen „Gratis-Angeboten“ auf Webseiten gelockt. Die Angebote klingen vielversprechend, vor allem wenn man in Eile ist und gerade Hausaufgaben, Referate, Songtexte oder gratis SMS sucht. Damit man jedoch dieses „Gratis-Angebot“ auch nutzen kann, wird man aufgefordert sich zu registrieren und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu akzeptieren. Die Anbieter solcher
Internetseiten verstecken die Preisangaben zu den „kostenlosen“ Diensten meistens so gut, dass man diese beim schnellen Durchlesen nicht bemerkt. Und dann – genau an dem Tag an
dem das Rücktrittsrecht abläuft – bekommt man per E-Mail die Rechnung für die in Anspruch genommenen Leistungen.

Wie kann man sich vor gefälschten „Gratisseiten“ schützen?
• Seien Sie bei „Gratis-Angeboten“ stets misstrauisch
• Wenn Sie aufgefordert werden, sich mit Ihren persönlichen Daten zu registrieren, lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
• Es gibt einen kostenlosen „Linkscanner“ welcher die Internetseite selbst oder über Suchmaschinen scannt und Warnungen über das Ampelprinzip bereitstellt.
Die Bewertung der einzelnen Seiten erfolgt durch Nutzer und zahlreiche zuverlässige Quellen.
Den Linkscanner können Sie auf der Webseite der Arbeiterkammer gratis herunterladen.

Wie kann man solche Internetseiten erkennen?
• Seien Sie vorsichtig, wenn Sie vor Inanspruchnahme von Gratisleistungen Ihre persönlichen Daten bekannt geben müssen
• Auf der Seite wird mit Gewinnspielen geworben, bei denen die Teilnahme nur durch eine Registrierung erfolgt
• Die Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGBs) müssen mit einem „Hakerl“ akzeptiert werden

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
• Kinder unter 14 Jahren sind unmündig und nicht geschäftsfähig, daher liegt auch kein gültiger Vertrag vor
• Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ohne eigenem/ausreichendem Einkommen liegt ebenfalls kein gültiger Vertrag vor
• Lassen Sie sich nicht mit Drohungen wegen „Betrugs“ (falsche Angabe des Geburtsdatums) unter Druck setzen

Was kann man tun, wenn man doch eine Zahlungsaufforderung bekommen hat?
• Lassen Sie sich durch Drohungen mit Inkassobüros keinesfalls einschüchtern
• Wenden Sie sich an eine Konsumentenberatungsstelle (z.B.: Internet Ombudsmann, Arbeiterkammer, usw.)
• Senden Sie einen Musterbrief an die jeweilige Internetfirma, indem Sie z.B. darauf hinweisen, dass bei dem Vertrag nicht klar auf die Entgeltpflicht hingewiesen wurde
• Heben Sie eine Kopie des Schreibens auf und versenden Sie den Musterbrief als Einschreiben und heben Sie den Aufgabeschein gut auf
• Nach diesen Schritten brauchen Sie auf keine weitere Forderung mehr reagieren


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