Sicherheitswohnung mit Filter

Atom/ Nuklear/ AKW/ Gau

Unter Sicherheitsraum oder Sicherheitswohnung mit eingebautem Filter - entspricht dem Teilschutz laut ÖNORM S 6000 - versteht man einen Wohnraum bzw. mehrere zusammenhängende Wohnräume, bei denen mit Hilfe eines speziellen Filtergerätes Außenluft angesaugt, gereinigt und in den Wohnbereich geblasen wird. Durch das ständige Einblasen gereinigter Luft entsteht im Raum ein leichter Überdruck, sodaß auch durch kleinere Undichtheiten des Raumes, selbst bei Wind, keine verunreinigte Außenluft in den Raum kommen kann. Größere Luftöffnungen, die ins Freie gehen, müssen daher im Anlaßfall verschlossen werden. Die Luft wird durch den Lüfter angesaugt und kann durch vorhandene Undichtheiten des Raumes - vor allem durch den Türspalt - entweichen.
Je nach Dichtheit der Wohnung, der Luftmenge, die der Lüfter fördert und den herrschenden Windverhältnissen können ein oder mehrere Räume mit gereinigter Frischluft versorgt werden. Lüfter mit einer Leistung von 60 Kubikmeter/Stunde reichen bei dichten Fenstern auch bei stärkerem Wind für die Versorgung eines Raumes mit einem Fenster und einer Tür aus. Bei undichten Fenstern müssen die Fugen mit Klebestreifen verklebt werden. Bei der Auswahl des Raumes ist wie bei der Sicherheitswohnung ohne eingebauten Filter, auf eine möglichst große Reduktion der äußeren Strahlung durch die Bauweise des Hauses und Lage des Raumes zu achten.
Räume mit möglichst massiven Außenwänden und wenigen Fenstern sind vorzuziehen, Räume direkt unter dem Dach - insbesondere unter einem Flachdach - sind zu meiden.
Auch auf ein entsprechendes Platzangebot ist zu achten, da man sich im Anlaßfall möglichst viel in diesem Raum aufhalten sollte. Ein zeitweises Mitbenützen von Bad, WC und Küche ist durchaus möglich, auf entsprechendes Abdichten der Lüftungsöffnungen muß jedoch geachtet werden.

Notwendige Adaptierungsmaßnahmen:

Mit Hilfe eines geeigneten Lüfters wird verunreinigte Luft angesaugt, über ein Filter gereinigt und in den Sicherheitsraum geblasen. Der Lüfter muß sich nicht im unmittelbaren Aufenthaltsbereich befinden, sondern kann auch in einem Nebenraum montiert sein und von dort die gereinigte Luft in den Sicherheitsraum fördern. Dadurch wird die Lärmbelästigung verringert und die Gestaltung des Wohnbereiches nicht beeinträchtigt. Die Anforderungen für einen solchen Lüfter sind in den Technischen Richtlinien für Teilschutz-Belüftungsanlagen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten festgelegt. Ein Strahlenschutzfilter sorgt für unbelastete Raumluft. Der Sicherheitsraum darf keine unverschließbaren Öffnungen besitzen, wie z.B. Kaminanschlüsse, die nicht abgedichtet werden können. Entsprechendes Material zum Abdichten von undichten Fenstern, Lüftungsöffnungen für WC, Bad und Küche etc. sollte vorhanden sein (Klebeband, Plastikfolie). Der Sicherheitsraum ist auf Undichtheiten zu überprüfen und erforderlichenfalls zu sanieren.

Notwendige Maßnahmen im Ernstfall:

Bei einer Verunreinigung der Luft im Freien müssen sofort alle Fenster und Lüftungsöffnungen geschlossen und der Lüfter in Betrieb genommen werden. Ist der Sicherheitsraum ausreichend dicht, kann sich ein leichter Überdruck im Raum aufbauen. Mit Hilfe eines einfachen Strömungsprüfrohres (dünner Rauchfaden) oder einer Kerze kann man leicht undichte Stellen (Fensterspalten etc.) erkennen. Ist das der Fall, sind die Undichtheiten im Raum/Raumverbund besser abzudichten. Insbesondere ist auch auf Lüftungsöffnungen im WC, Bad und Küche (Dunstabzug!) zu achten. Bei entsprechender Abdichtung der Lüftungsöffnungen können diese Räume im Anlaßfall mitbenützt werden.

Vorteile:
- Bietet guten Schutz gegen Einatmen verunreinigter Luft
- Verbleiben in gewohnter Umgebung möglich
- Bei massiver Bauweise relativ guter Schutz gegen äußere Strahlung. Dichte Verbauung im städtischen Bereich führt zu einer zusätzlichen Verringerung der Strahlenbelastung.

Nachteile:
- Einbau des Lüfters in der Wohnung erforderlich
- Bei Leichtbauweise der Außenwände oder Decke, direkt unter Flachdächern oder in kleineren freistehenden Gebäuden nur geringer Schutz gegen äußere Strahlung
- Wenig Schutz gegen Gewalteinwirkung (Explosion, Splitter und Trümmereinwirkungen), die durch kriegerische Ereignisse, Terrorismus, technische Katastrophen, Erdbeben (Nachbeben) verursacht werden können.

Kosten:
Richtpreis ab 2.500 Euro bei einer Mindestleistung des Lüfters von 60 Kubikmetern/Stunde (reicht für einen Raum mit einem Fenster und einer Türe). Stand der Kosten: 2001

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