Löschhilfe bei Bränden

Brand/ Feuer/ Explosion/ Dämpfe

Unter Erweiterter Löschhilfe versteht man jene Löschmaßnahmen, die vor Eintreffen der Feuerwehr entsprechend einem vorbereiteten Organisationsschema von hiefür geschulten und hierzu bestimmten Personen mit Löschgeräten durchgeführt werden können.

Die meistverwendeten Mittel der Erweiterten Löschhilfe sind:

  • Der Wandhydrant (Brandklasse A [B] ) für die Löschhilfe besteht aus einem Einbauschrank, einer Schlauchrolle mit
    mindestens 30 m formfesten Schlauch und absperrbarem Strahlrohr.

  • Fahrbare Trockenlöschgeräte P 50 mit 50 kg Flammbrandpulver.

  • Fahrbare Schaumlöschgeräte S 50 mit 50 Liter Schaummittellösung.

  • Fahrbare Kombilöschgeräte z.B. KBL 50/40 mit 50 kg Flammbrandpulver und 40 Liter Schaummittellösung.

  • Fahrbare Kohlendioxidlöschgeräte K 30 oder K 60 mit 30 kg oder 60 kg CO2-Füllung.


  • Aufbewahrungsorte von Löschgeräten und Hydranten sind nach ÖNORM Z 1000 mit Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung zu kennzeichnen.
    Die Einsatzbereitschaft der Löschgeräte ist regelmäßig zu kontrollieren, festgestellte Mängel sind sofort zu beheben. Tragbare Feuerlöscher und Löschgeräte sind alle 2 Jahre überprüfen zu lassen. Die Überprüfung wird am Gerät mit einer Prüfplakette dokumentiert.

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